#002 Rückforderungen von Corona-Hilfen – mit RA Bernhard Hannemann

Shownotes

In dieser Podcast-Folge spricht unsere 2. Vorständin Eva Maria Ratzisberger mit dem Augsburger Rechtsanwalt Bernhard Hannemann über die Herausforderungen, die Unternehmer*innen durch die Rückforderungen von Corona-Hilfen erwarten. Insbesondere Soloselbständige, wie viele in der Beauty-Branche, stehen vor großen finanziellen Belastungen, wenn staatliche Soforthilfen oder Überbrückungshilfen plötzlich zurückgefordert werden.

Bernhard Hannemann erklärt, warum es bei den Soforthilfen oft zu Missverständnissen kommt, und wie die „51%-Regel“ bei den Überbrückungshilfen für viele Unternehmer*innen ein Problem darstellt. Er gibt wertvolle Tipps, wie Betroffene auf Rückforderungsbescheide reagieren sollten, welche Fristen sie beachten müssen und wann es sinnvoll ist, den Rechtsweg einzuschlagen.

➡️Themen der Folge:

▪️Rückforderungen von Corona-Hilfen: Warum plötzlich Rückforderungsbescheide verschickt werden und welche Hilfen betroffen sind (Soforthilfen, Überbrückungshilfen).

▪️Was tun bei Rückforderungen? Die wichtigsten Schritte, die Unternehmer*innen sofort ergreifen sollten: Bescheide prüfen, Fristen einhalten und frühzeitig rechtlichen Beistand suchen.

▪️Rechtsunsicherheiten: Warum viele Rückforderungsbescheide angefochten werden können und welche Chancen Betroffene haben, insbesondere in Bezug auf Schlussabrechnungen.

▪️Tipps vom Experten: Bernhard Hannemann gibt konkrete Ratschläge, wie man bei einer Rückforderung vorgehen kann und welche Optionen zur Verfügung stehen, z. B. Klage einreichen oder den Kontakt zum Branchenverband suchen.

▪️Wie man einen geeigneten Anwalt findet.

▪️Gerichtsentscheidungen: Wie Gerichte in verschiedenen Bundesländern – etwa in Nordrhein-Westfalen – zugunsten von Unternehmer*innen entschieden haben und welche laufenden Verfahren noch ausstehen.

✳️Exklusive Vorteile für unsere Mitglieder des Landesverbands:✳️

👉Kostenlose Anwaltssprechstunde: Erhalten Sie eine erste rechtliche Einschätzung zu Ihrem Rückforderungsbescheid.

👉Erfahrungen und Austausch: Profitieren Sie von unserem Netzwerk und bleiben Sie informiert.

Anmeldung unter 0160 59 75 312 oder unter kontakt@lvbkh.de Wenn Sie noch kein Mitglied sind, aber trotzdem teilnehmen möchten, kontaktieren Sie uns gerne!

📢 Jetzt reinhören und gut vorbereitet sein!

**Let's connect! ** Vernetzen Sie sich auch mit Host und Vorständin Eva Ratzisberger auf LinkedIn!

Folgen Sie uns auf Social Media:FacebookInstagramLinkedIn

  • Kontaktieren Sie uns jederzeit!

🟡Werden Sie Mitglied und profitieren Sie vom LVBKH-Vorteilsprogramm! Mehr Infos unter 0 82 02 / 96 12 04, 0160 59 75 312 (auch WhatsApp), kontakt@lvbkh.de und auf unserer Homepage www.lvbkh.de 🤝🏻

Neuer Kommentar

Dein Name oder Pseudonym (wird öffentlich angezeigt)
Mindestens 10 Zeichen
Durch das Abschicken des Formulars stimmst du zu, dass der Wert unter "Name oder Pseudonym" gespeichert wird und öffentlich angezeigt werden kann. Wir speichern keine IP-Adressen oder andere personenbezogene Daten. Die Nutzung deines echten Namens ist freiwillig.